Berlin
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI bei Pflegegrad 2 & 3 ist eine verpflichtende Beratung für Pflegegeldempfänger. Sie unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der sicheren Organisation der häuslichen Pflege. Ziel ist es, Pflegequalität zu sichern und Überlastung zu vermeiden. Die Beratung erfolgt unterstützend und praxisnah.
| Kostenträger | Pflegekasse |
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Bei Pflegegrad 2 und 3 steigt der Unterstützungsbedarf im Alltag deutlich an. Pflegende Angehörige übernehmen regelmäßig umfangreiche Aufgaben und stehen vor organisatorischen und pflegerischen Herausforderungen. Ohne fachliche Begleitung kann dies schnell zu Überforderung führen.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI hilft dabei, die häusliche Pflege sicher und strukturiert umzusetzen. Sie unterstützt bei pflegerischen Fragen, zeigt Entlastungsmöglichkeiten auf und sichert die Qualität der Versorgung. Gleichzeitig ist sie Voraussetzung für den Erhalt des Pflegegeldes.
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