Berlin
Die psychisch-funktionelle Parallelbehandlung verbindet psychisch stabilisierende Therapieansätze mit weiteren therapeutischen Inhalten innerhalb einer Behandlungseinheit.
Die Behandlung erfolgt auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Verordnung und kann über die Krankenkasse abgerechnet werden.
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Psychische Belastungen gehen häufig mit weiteren funktionellen Einschränkungen einher, etwa im Bereich der Handlungsplanung, der Alltagsorganisation oder der sozialen Interaktion. Werden diese Aspekte getrennt voneinander behandelt, fällt es vielen Betroffenen schwer, therapeutische Inhalte im Alltag wirksam umzusetzen. Eine isolierte Förderung greift hier oft zu kurz.
Die psychisch-funktionelle Parallelbehandlung verbindet psychisch stabilisierende Interventionen mit einer weiteren therapeutischen Maßnahme innerhalb derselben Behandlungseinheit. Dadurch können emotionale, psychosoziale und handlungsbezogene Anforderungen direkt miteinander verknüpft werden. Ziel ist es, Therapieinhalte alltagsnah zu integrieren und die Handlungssicherheit nachhaltig zu stärken.
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