Berlin

Rasen mähen (ohne Entsorgung)

Das Rasen mähen (ohne Entsorgung) unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der körperlich anspruchsvollen Gartenpflege und sorgt für ein sicheres, gepflegtes Umfeld.

Je nach Pflegegrad können hierfür Budgets von bis zu 3.539 € pro Jahr (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege) sowie bis zu 1.572 € pro Jahr (Entlastungsangebote nach § 45b SGB XI) eingesetzt werden. Kostenträger ist die Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Warum Rasen mähen im Rahmen der Entlastungs- und Verhinderungspflege?

Ein gepflegter Rasen trägt wesentlich zu Sicherheit, Wohnqualität und Wohlbefinden bei. Für viele Pflegebedürftige ist das regelmäßige Mähen jedoch körperlich nicht mehr möglich, da es Kraft, Ausdauer und sichere Bewegungsabläufe erfordert. Auch für pflegende Angehörige bedeutet die Gartenpflege zusätzlichen Aufwand, der im Pflegealltag häufig nicht mehr leistbar ist.

Das Rasenmähen ohne Entsorgung des Schnittguts zählt zu den haushaltsnahen Unterstützungen, die im Rahmen der Pflegeversicherung zur Entlastung genutzt werden können. Je nach Pflegegrad lassen sich hierfür Pflegebudgets einsetzen, um körperlich belastende Tätigkeiten abzugeben und den Alltag spürbar zu erleichtern. Kostenträger ist die Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt und die Maßnahmen anerkannt sind.

Ihre Vorteile

  1. Entlastung bei körperlich anstrengender Gartenarbeit – Regelmäßiges Mähen muss nicht selbst übernommen werden.
  2. Mehr Sicherheit im Außenbereich – Gepflegte Rasenflächen reduzieren Stolper- und Rutschgefahren.
  3. Erhalt eines gepflegten Wohnumfelds – Der Garten bleibt nutzbar und ordentlich.
  4. Gezielte Nutzung von Pflegebudgets – Finanzierung über die Pflegekasse möglich.
  5. Flexibler Einsatz nach Bedarf – Regelmäßig oder saisonal planbar.

Pflegebudget einsetzen – Ihre finanziellen Möglichkeiten

Für das Rasenmähen als entlastende Unterstützung können – abhängig von Pflegegrad und individueller Situation – unterschiedliche Budgets der Pflegeversicherung genutzt werden. Kostenträger ist die Pflegekasse, sofern die Tätigkeit als Entlastung im Pflegealltag anerkannt wird.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege – Jahresbudget für Entlastung

Das kombinierte Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 € pro Jahr. Es kann genutzt werden, um pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, etwa durch die Übernahme körperlich belastender Gartenarbeiten.

Entlastungsbudget nach § 45b SGB XI

Zusätzlich steht ein Budget für anerkannte Entlastungsangebote in Höhe von bis zu 1.572 € pro Jahr zur Verfügung. Dieses eignet sich besonders für regelmäßig wiederkehrende, planbare Unterstützungen wie das Rasenmähen.

Budgetvergleich – welche Nutzung ist sinnvoll?

  • 3.539 € / Jahr: geeignet bei höherem Entlastungsbedarf oder gebündelten Maßnahmen im Außenbereich.
  • 1.572 € / Jahr: ideal für kontinuierliche, saisonale Gartenpflege ohne zusätzlichen Aufwand.

Oft ist eine Kombination beider Budgets sinnvoll, um sowohl regelmäßige Pflege als auch zusätzliche Entlastungssituationen abzudecken.

Diese Unterstützung eignet sich besonders bei:

  • Pflegegrad 1–5 mit Anspruch auf Entlastungsangebote
  • Eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit
  • Regelmäßigem Pflegebedarf im Garten
  • Überlastung pflegender Angehöriger
  • Wunsch nach einem sicheren und gepflegten Außenbereich

Was Sie nach dem Rasenmähen beachten sollten

  • Budgetkontrolle: genutzte Mittel im Jahresverlauf prüfen.
  • Nachweise aufbewahren: wichtig für Abrechnung mit der Pflegekasse.
  • Mähintervalle abstimmen: je nach Saison und Wachstum anpassen.
  • Abgrenzung beachten: Entsorgung des Schnittguts ist nicht Bestandteil.

In wenigen Schritten zur passenden Leistung

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2.Step

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3.Step

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4.Step

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7.Step

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