Berlin

Ein Mitarbeiter, der die Fesnter reinigen wird.

Fensterreinigung

Die Fensterreinigung als entlastende Unterstützung im Pflegealltag sorgt für Sicherheit, Wohnkomfort und ein gepflegtes Umfeld. Sie richtet sich an Pflegebedürftige und Angehörige, die körperlich fordernde Haushaltsarbeiten abgeben möchten.

Je nach Pflegegrad können hierfür Budgets von bis zu 3.539 € pro Jahr (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege) sowie bis zu 1.572 € pro Jahr (Entlastungsangebote nach § 45b SGB XI) genutzt werden. Kostenträger ist die Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Warum Fensterreinigung im Rahmen der Entlastungs- und Verhinderungspflege?

Saubere Fenster und Glasflächen tragen wesentlich zu Wohnkomfort, Sicherheit und Wohlbefinden bei. Für viele Pflegebedürftige sind diese Arbeiten jedoch körperlich nicht mehr zu bewältigen, da sie Kraft, Beweglichkeit und sicheres Arbeiten erfordern. Auch für pflegende Angehörige stellen Fensterreinigungen eine zusätzliche Belastung im ohnehin anspruchsvollen Pflegealltag dar.

Die Fensterreinigung kann im Rahmen der Entlastungsangebote der Pflegeversicherung übernommen werden. Sie zählt zu den haushaltsnahen Unterstützungen, die gezielt zur Entlastung im Alltag beitragen. Je nach Pflegegrad können hierfür Pflegebudgets eingesetzt werden, die von der Pflegekasse finanziert werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Vorteile

  1. Mehr Sicherheit im Haushalt – Kein Risiko durch Leitern oder unsichere Bewegungen.
  2. Spürbare Entlastung im Pflegealltag – Zeit- und Kraftaufwand für Angehörige entfällt.
  3. Gepflegtes & helles Wohnumfeld – Saubere Fenster steigern Wohnqualität und Wohlbefinden.
  4. Nutzung vorhandener Pflegebudgets – Finanzierung über Pflegekasse möglich.
  5. Flexible Planung – Reinigung nach Bedarf oder in regelmäßigen Abständen.

Pflegebudget gezielt einsetzen – Ihre Finanzierungsmöglichkeiten

Für die Fensterreinigung als entlastende Alltagshilfe können – abhängig von Pflegegrad und individueller Situation – zwei zentrale Budgets der Pflegeversicherung genutzt werden. Kostenträger ist die Pflegekasse, sofern die Maßnahme anerkannt und korrekt dokumentiert wird.

Verhinderungs- & Kurzzeitpflege – kombiniertes Jahresbudget

Für Situationen, in denen pflegende Angehörige zeitweise entlastet werden müssen, steht ein gemeinsames Budget aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieses beträgt bis zu 3.539 € pro Jahr und kann auch für unterstützende Tätigkeiten im Haushalt eingesetzt werden.

Entlastungsbudget nach § 45b SGB XI

Zusätzlich steht ein Budget für anerkannte Entlastungsangebote zur Verfügung. Dieses umfasst bis zu 1.572 € pro Jahr und eignet sich besonders für regelmäßig wiederkehrende haushaltsnahe Unterstützung wie die Fensterreinigung.

Budget-Vergleich – welche Option ist sinnvoll?

  • 3.539 € / Jahr: geeignet für umfangreichere oder gebündelte Entlastung, z. B. bei höherem Unterstützungsbedarf oder Auszeiten für Angehörige.
  • 1.572 € / Jahr: ideal für planbare, wiederkehrende Unterstützung im Haushalt.

In vielen Fällen ist eine Kombination beider Budgets sinnvoll, um sowohl regelmäßige Unterstützung als auch zusätzliche Entlastungssituationen abzudecken.

Diese Unterstützung eignet sich besonders bei:

  • Pflegegrad 1–5 mit Anspruch auf Entlastungsangebote
  • Eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit
  • Schwer erreichbaren oder großen Fensterflächen
  • Überlastung pflegender Angehöriger
  • Wunsch nach einem gepflegten, sicheren Wohnumfeld

Was Sie nach der Fensterreinigung beachten sollten

  • Abrechnung prüfen: Nachweise für die Pflegekasse aufbewahren.
  • Budget im Blick behalten: Jahres- oder Monatsbudget regelmäßig prüfen.
  • Reinigungsintervalle planen: je nach Bedarf anpassen.
  • Besonderheiten kommunizieren: z. B. schwer zugängliche Fenster.

In wenigen Schritten zur passenden Leistung

1.Step

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Ihre PLZ eingeben und verfügbare Leistungen in Ihrer Nähe anzeigen.

2.Step

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Passende Leistung wählen – optional ambulant oder stationär bestimmen.

3.Step

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Details zum gewünschten Leistungsumfang festlegen.

4.Step

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Einsatz- bzw. Leistungsadresse eingeben oder automatisch übernehmen.

5.Step

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Wie oft darf die Leistung erbracht werden – täglich, wöchentlich, werktags.

6.Step

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Verfügbare Termine prüfen und den passenden Zeitpunkt auswählen.

7.Step

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Einsatz- bzw. Leistungsadresse eingeben oder automatisch übernehmen.

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