Berlin

Begleitung und Betreuung (ohne Auto)

Die Begleitung und Betreuung (ohne Auto) unterstützt Pflegebedürftige im Alltag durch verlässliche Anwesenheit, Orientierung und Hilfe bei Wegen oder Terminen im Wohnumfeld. Sie entlastet Angehörige und fördert Sicherheit sowie soziale Teilhabe. Je nach Pflegegrad kann die Leistung über Budgets von bis zu 3.539 € pro Jahr (Verhinderung- & Kurzzeitpflege) und bis zu 1.572 € pro Jahr (Entlastungsleistungen) finanziert werden. Kostenträger ist die Pflegekasse, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Warum Begleitung und Betreuung (ohne Auto)?

Viele Pflegebedürftige und Angehörige stehen im Alltag vor organisatorischen, körperlichen oder emotionalen Herausforderungen. Termine, Besorgungen, Wege im Wohnumfeld oder soziale Teilhabe sind oft schwer allein zu bewältigen – insbesondere, wenn Orientierung, Mobilität oder Belastbarkeit eingeschränkt sind. Gleichzeitig führt die dauerhafte Unterstützung durch Angehörige häufig zu Überlastung, weil Entlastungszeiten fehlen.

Die Begleitung und Betreuung (ohne Auto) bietet gezielte Unterstützung im Alltag – zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – und kann pflegende Angehörige spürbar entlasten. Die Leistung ist besonders geeignet, wenn es um strukturierende Hilfe, Anwesenheit, Alltagsbegleitung oder Betreuung geht, ohne dass eine Fahrt mit dem Auto erforderlich ist. Je nach Pflegegrad können dafür Pflegebudgets genutzt werden, die von der Pflegekasse übernommen werden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Vorteile

  1. Spürbare Entlastung für Angehörige – Betreuung und Begleitung schaffen planbare Freiräume im Pflegealltag.
  2. Mehr Sicherheit im Alltag – Wege, Termine oder Alltagsaktivitäten werden zuverlässig begleitet.
  3. Fördert Teilhabe & Struktur – Unterstützt soziale Kontakte, Routinen und Aktivierung.
  4. Flexible Einsatzmöglichkeiten – Begleitung kann an Tagesform, Bedarf und Situation angepasst werden.
  5. Budgetnutzung über die Pflegekasse – Je nach Pflegegrad können jährliche Budgets gezielt eingesetzt werden.

Budget & Kostenträger – wie die Finanzierung funktioniert

Für diese Leistung können – abhängig von Pflegegrad, Situation und Abrechnungsfähigkeit – zwei zentrale Budgets genutzt werden. Der Kostenträger ist die Pflegekasse, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die Leistung korrekt dokumentiert wird.

1) Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege – gemeinsames Jahresbudget

Für Entlastungssituationen (z. B. wenn die private Pflegeperson verhindert ist oder eine Auszeit benötigt) steht ein kombiniertes Budget aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Dieses Budget beträgt bis zu 3.539 € pro Jahr. Es kann genutzt werden, um pflegende Angehörige zu entlasten – auch durch betreuende Leistungen, die den Pflegealltag stabilisieren.

2) Entlastungsleistungen – zusätzliches Jahresbudget

Unabhängig davon gibt es ein Budget für anerkannte Entlastungsleistungen. Hier stehen bis zu 1.572 € pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget ist besonders für regelmäßige, alltagsnahe Unterstützung geeignet – also für wiederkehrende Begleitung, Betreuung und Entlastung im häuslichen Alltag.

Direkter Vergleich – welches Budget passt wofür?

  • 3.539 € / Jahr (Verhinderung- & Kurzzeitpflege): besonders sinnvoll, wenn Angehörige gezielt Freiräume benötigen (z. B. Termine, Erholung, Ausfall), oder wenn eine intensivere Entlastungsphase geplant ist.
  • 1.572 € / Jahr (Entlastungsleistungen): ideal für regelmäßige, planbare Unterstützung im Alltag (z. B. wöchentliche Begleitung, Strukturhilfen, Betreuung).

In der Praxis wird häufig eine Kombination genutzt: regelmäßige Alltagsentlastung über 1.572 € und zusätzliche Entlastungsspitzen über 3.539 €. So lässt sich das Budget je nach Pflegegrad und Bedarf besonders effizient einsetzen.

Diese Leistung eignet sich besonders bei:

  • Pflegegrad 1–5 und Bedarf an Betreuung oder Begleitung im Alltag
  • Entlastung pflegender Angehöriger (Auszeiten, Termine, Erholung)
  • Begleitung zu Terminen im Wohnumfeld (ohne Auto) oder mit ÖPNV
  • Unterstützung bei Struktur, Orientierung oder Aktivierung
  • Wunsch nach mehr sozialer Teilhabe und Sicherheit

Was Sie nach der Leistung beachten sollten

  • Budgetplanung: prüfen, welches Jahresbudget genutzt werden soll (3.539 € oder 1.572 € – oder kombiniert).
  • Dokumentation: Leistungsnachweise vollständig aufbewahren (für Pflegekasse/Abrechnung).
  • Bedarf anpassen: Umfang und Frequenz regelmäßig überprüfen (Pflegebedarf verändert sich häufig).
  • Abrechnung klären: frühzeitig klären, welche Leistungen wie anerkannt und abgerechnet werden können.

In wenigen Schritten zur passenden Leistung

1.Step

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Ihre PLZ eingeben und verfügbare Leistungen in Ihrer Nähe anzeigen.

2.Step

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Passende Leistung wählen – optional ambulant oder stationär bestimmen.

3.Step

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Details zum gewünschten Leistungsumfang festlegen.

4.Step

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Einsatz- bzw. Leistungsadresse eingeben oder automatisch übernehmen.

5.Step

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Wie oft darf die Leistung erbracht werden – täglich, wöchentlich, werktags.

6.Step

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Verfügbare Termine prüfen und den passenden Zeitpunkt auswählen.

7.Step

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Einsatz- bzw. Leistungsadresse eingeben oder automatisch übernehmen.

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