Berlin
Der Balkon- & Gartenservice ist eine anerkannte Leistung im Rahmen der Entlastungsleistung und Verhinderungspflege. Je nach Pflegegrad können hierfür jährliche Budgets von bis zu 3.539 € (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) sowie bis zu 1.572 € für Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Die Kosten werden – bei erfüllten Voraussetzungen – von der Pflegekasse übernommen. So lassen sich vorhandene Mittel sinnvoll nutzen, um den Pflegealltag spürbar zu entlasten.
| Kostenträger | Pflegekasse |
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Die Pflege eines Angehörigen bindet viel Zeit, Kraft und organisatorische Ressourcen. Aufgaben wie Balkon- und Gartenpflege bleiben dabei häufig liegen oder können körperlich nicht mehr bewältigt werden. Gleichzeitig tragen gepflegte Außenbereiche wesentlich zum Wohlbefinden, zur Sicherheit und zur Wohnqualität bei.
Der Balkon- & Gartenservice kann als anerkannte Entlastungsleistung im Rahmen der Pflegeversicherung genutzt werden. Je nach Pflegegrad stehen dafür jährliche Budgets zur Verfügung, die gezielt für unterstützende Dienstleistungen eingesetzt werden können. Die Pflegekasse übernimmt – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Kosten ganz oder anteilig.
Für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad stehen mehrere jährliche Budgets zur Verfügung, die für Entlastungsleistungen wie den Balkon- & Gartenservice genutzt werden können:
Je nach Pflegegrad und individueller Situation können diese Budgets vollständig oder anteilig genutzt werden. Der Balkon- & Gartenservice ermöglicht es, vorhandene Mittel gezielt einzusetzen und den Pflegealltag nachhaltig zu erleichtern.
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