Berlin

Balkon- & Gartenservice

Der Balkon- & Gartenservice ist eine anerkannte Leistung im Rahmen der Entlastungsleistung und Verhinderungspflege. Je nach Pflegegrad können hierfür jährliche Budgets von bis zu 3.539 € (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege) sowie bis zu 1.572 € für Entlastungsleistungen eingesetzt werden. Die Kosten werden – bei erfüllten Voraussetzungen – von der Pflegekasse übernommen. So lassen sich vorhandene Mittel sinnvoll nutzen, um den Pflegealltag spürbar zu entlasten.

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Warum Balkon- & Gartenservice im Rahmen der Entlastungs- und Verhinderungspflege?

Die Pflege eines Angehörigen bindet viel Zeit, Kraft und organisatorische Ressourcen. Aufgaben wie Balkon- und Gartenpflege bleiben dabei häufig liegen oder können körperlich nicht mehr bewältigt werden. Gleichzeitig tragen gepflegte Außenbereiche wesentlich zum Wohlbefinden, zur Sicherheit und zur Wohnqualität bei.

Der Balkon- & Gartenservice kann als anerkannte Entlastungsleistung im Rahmen der Pflegeversicherung genutzt werden. Je nach Pflegegrad stehen dafür jährliche Budgets zur Verfügung, die gezielt für unterstützende Dienstleistungen eingesetzt werden können. Die Pflegekasse übernimmt – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Kosten ganz oder anteilig.

Ihre Vorteile

  1. Sinnvolle Nutzung Ihres Pflegebudgets – Vorhandene Budgets können gezielt für entlastende Alltagsleistungen eingesetzt werden.
  2. Spürbare Entlastung für pflegende Angehörige – Zeitintensive und körperlich belastende Arbeiten werden abgenommen.
  3. Gepflegtes & sicheres Wohnumfeld – Balkon und Garten bleiben nutzbar und ordentlich.
  4. Abrechnung über die Pflegekasse – Bei Anerkennung der Leistung erfolgt die Kostenübernahme durch den Kostenträger.
  5. Flexibel planbarer Leistungsumfang – Umfang und Häufigkeit richten sich nach Bedarf und verfügbarem Budget.

Pflegebudget & Finanzierung – das sollten Sie wissen

Für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad stehen mehrere jährliche Budgets zur Verfügung, die für Entlastungsleistungen wie den Balkon- & Gartenservice genutzt werden können:

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
    Insgesamt stehen bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Dieses Budget kann genutzt werden, wenn pflegende Angehörige zeitweise entlastet werden müssen – auch für unterstützende Leistungen im häuslichen Umfeld.
  • Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI:
    Zusätzlich stehen bis zu 1.572 € pro Jahr für anerkannte Entlastungsleistungen zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel für unterstützende Alltags- und haushaltsnahe Leistungen eingesetzt werden.

Je nach Pflegegrad und individueller Situation können diese Budgets vollständig oder anteilig genutzt werden. Der Balkon- & Gartenservice ermöglicht es, vorhandene Mittel gezielt einzusetzen und den Pflegealltag nachhaltig zu erleichtern.

Diese Therapieform eignet sich besonders bei:

  • Pflegegrad 1–5 mit Anspruch auf Entlastungs- oder Verhinderungspflege
  • Hoher Belastung pflegender Angehöriger
  • Eingeschränkter körperlicher Belastbarkeit
  • Vorhandenem Balkon, Garten oder Außenbereich
  • Wunsch nach einem sicheren und gepflegten Wohnumfeld

Was Sie nach der Leistung beachten sollten

  • Das verfügbare Pflegebudget regelmäßig prüfen.
  • Leistungsnachweise für die Pflegekasse aufbewahren.
  • Umfang und Einsatz der Leistung bei Bedarf anpassen.
  • Fragen zur Anerkennung oder Abrechnung frühzeitig klären.

In wenigen Schritten zur passenden Leistung

1.Step

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Ihre PLZ eingeben und verfügbare Leistungen in Ihrer Nähe anzeigen.

2.Step

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Passende Leistung wählen – optional ambulant oder stationär bestimmen.

3.Step

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Details zum gewünschten Leistungsumfang festlegen.

4.Step

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Einsatz- bzw. Leistungsadresse eingeben oder automatisch übernehmen.

5.Step

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Wie oft darf die Leistung erbracht werden – täglich, wöchentlich, werktags.

6.Step

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Verfügbare Termine prüfen und den passenden Zeitpunkt auswählen.

7.Step

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Einsatz- bzw. Leistungsadresse eingeben oder automatisch übernehmen.

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